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AGB

Allgemeine Bedingungen für Trainings- und Beratungsleistungen

ECB Education Company Berlin GmbH – (nachstehend Auftragsnehmer genannt) erbringt gegenüber ihrem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen Trainingsleistungen.

1. Leistungsumfang, Rechte an den Trainingsunterlagen und Softwareprodukten

1.1

Der Auftragsnehmer führt die Veranstaltungen gemäß der Beschreibung im Kursprogramm durch. Geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten.

1.2

Überlassene Dokumentationen und Trainingsunterlagen darf der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigen, nachdrucken, übersetzen oder an Dritte weitergeben. Alle Urheber- und Schutzrechte verbleiben beim Auftragsnehmer.

1.3

Dem Auftraggeber steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart zu nutzen, für die sie bestimmt sind.

1.4

Der Auftraggeber wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Softwareprodukte, deren Vervielfältigungen sowie die Dokumentationen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragsnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

1.5

Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Gesamtergebnisverantwortung. Der Auftragsnehmer erbringt die Trainingsleistungen ausschließlich als Dienstleistungen ohne Ergebnisverantwortung.

Rücktritt

2.1

Der Auftragsnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, falls die Trainingsleistungen wegen Krankheit des Trainers, aus technischen Gründen, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen vom Auftragsnehmer nicht zu vertretenden Gründen ausfallen müssen.

2.2

Der Auftragsnehmer wird vor Ausübung des Rücktrittrechts versuchen, einen anderen geeigneten Mitarbeiter mit der Durchführung der Trainingsleistungen zu betrauen oder diese auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Möglichkeit dazu besteht und der Auftraggeber damit einverstanden ist.

2.3

Weitergehende oder andere Ansprüche über die Rückzahlung einer bereits im Voraus entrichteten Vergütung hinaus hat der Auftraggeber im Falle eines vom Auftragsnehmer nicht zu vertretenden Ausfalls von Trainingsleistungen nicht.

2.4

Eine Absage der Teilnahme seitens des Auftraggebers ist kostenfrei, wenn sie schriftlich bis spätestens 8 Kalendertage (bei Hotelseminaren 21 Kalendertage) vor Beginn der Trainingsleistungen (Eingangsdatum) beim Auftragsnehmer eingeht.

2.5

Geht die Rücktrittserklärung später als 14 Tage vor dem Beginn der Trainingsleistung ein, so ist vom Auftraggeber die dafür vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu bezahlen.

2.6

Dem Auftraggeber bleibt im Einzelfall der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächlich entstandene Aufwand und die damit von ihm zu entrichtende Entschädigung geringer ist als in der Ziffer 2.5 vorgesehen.

3. Quartierreservierung

3.1

Falls der Auftraggeber mit dem Vertragsabschluss den Wunsch nach einer Quartierreservierung für die Teilnehmer verbunden hat, wird sich der Auftragsnehmer bemühen, auf Namen und Rechnung des Auftraggebers ein entsprechendes Quartier zu reservieren. Sollte eine Reservierung nicht möglich sein, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf Reservierung besteht nicht.

3.2

Bei Hotelseminaren wird der Auftragsnehmer auf Namen und Rechnung des Auftraggebers verbindlich Hotelzimmer einschließlich Vollpension bestellen.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen

4.1

Für die Trainingsleistungen gelten die in den aktuellen Programmen ausgewiesenen Kursgebühren.

4.2

Neben den Preisen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.3

Die Preise der Kursgebühr werden ohne Abzug bei Kursbeginn fällig und die Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

5. Qualitative Leistungsstörung

5.1

Sollten wegen vom Auftragsnehmer zu vertretender Umstände Trainingsleistungen nicht, nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft durchgeführt werden, ist der Auftragsnehmer verpflichtet, diese Trainingsleistungen innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber dies unverzüglich, längstens innerhalb von 2 Wochen nach Leistungserbringung, schriftlich gerügt hat. Gelingt dies nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.

5.2

Ansprüche nach Ziffer 5.1 verjähren 12 Monate nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung.

5.3

Weitergehende oder andere Ansprüche des Auftraggebers sind außer im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Auftragsnehmers ausgeschlossen.

6. Haftung des Auftragsnehmers

6.1

Der Auftragsnehmer haftet für einen von ihm zu vertretenden Personenschaden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) unbeschränkt und ersetzt bei einem von ihm zu vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von EUR 25.000,- je Schadensereignis. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

6.2

Weitergehende als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

6.3

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen in den Ziffern 6.1 und 6.2 nicht verbunden.

7. Haftung des Auftragsnehmers wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter

7.1

Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten (im Folgenden: Schutzrechte) durch die vom Auftragsnehmer erbrachten Dienstleistungsergebnisse gegenüber dem Auftraggeber geltend und wird die Nutzung der Dienstleistungsergebnisse hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so haftet der Auftragsnehmer wie folgt. Der Auftragsnehmer wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder die Dienstleistungsergebnisse so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Auftraggeber von Lizenzgebühren für die Benutzung der Dienstleistungsergebnisse gegenüber dem Dritten freistellen oder die Dienstleistungsergebnisse gegen Erstattung der vom Auftraggeber entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung des Dienstleistungsergebnisses berücksichtigenden Betrages zurücknehmen.

7.2

Voraussetzungen für die Haftung des Auftragsnehmer nach Ziffer 7.1 sind, dass der Auftraggeber den Auftragsnehmer von Ansprüchen Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung unverzüglich schriftlich verständigt, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, nur im Einvernehmen mit dem Auftragsnehmer führt. Stellt der Auftraggeber die Nutzung des Dienstleistungsergebnisses aus Schadensminderung- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

7.3

Soweit der Auftraggeber selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragsnehmer nach Ziffer 7.1 ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzung auf speziellen Vorgaben des Auftraggebers beruht, durch eine vom Auftragsnehmer nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Dienstleistungsergebnis vom Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht vom Auftragsnehmer erbrachten Dienstleistungsergebnissen eingesetzt wird.

7.4

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag und die Regelungen in den Ziffern 6.1 bis 6.3 bleiben jedoch unberührt.

8. Sicherheit

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

9. Datenschutz

Die Vertragspartner beachten die gesetzlichen Vorschriften für den Schutz von personenbezogenen Daten. Der Auftragsnehmer hat alle bei der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter nach § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der Auftraggeber versichert, alle gesetzlich notwendigen Voraussetzungen (z.B. durch Einholung von Einwilligungserklärungen) geschaffen zu haben, dass der Auftragsnehmer die vereinbarten Leistungen auch insoweit rechtsverletzungsfrei erbringen kann.

10. Ausfuhrgenehmigung, Übertragung vertraglicher Rechte und Pflichten, Nebenabreden, Gerichtsstand

10.1

Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und der Unterlagen kann – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen.

10.2

Der Auftragsnehmer kann Forderungen aus diesem Vertrag jederzeit an Dritte abtreten. Im Übrigen kann der Auftragsnehmer Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht; hierauf wird der Auftragsnehmer in der Mitteilung hinweisen.

10.3

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

10.4

Gerichtsstand ist Berlin.



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